• Vorbereitung und Einberufung der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen / Leitung der Versammlungen, sowie Fertigung der Niederschriften
• Vorlage der Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr und des Wirtschaftsplans für das laufende oder folgende Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung in der ordentlichen Versammlung
• Ordnungsgemäße Führung der Beschluss-Sammlung
• Fristgerechter Versand des Versammlungsprotokolls
• Umsetzung der gefassten Versammlungsbeschlüsse
• Durchsetzung der bestehenden Gemeinschafts- bzw. Hausordnung
• Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung von bestehenden Arbeits-, Anstellungs- bzw. Dienstverträgen mit Hausmeister, Reinigungs- oder sonstigen Dienstkräften
• Abschluss aller weiteren Verträge (z.B. Wartungs- und Energieversorgungsverträge), die im Rahmen der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums notwendig sind. Besorgung aller für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Versorgungsgüter (wie z.B. Heizöl) oder Gebrauchsgegenstände (wie z.B. Gartengeräte)
• Regelmäßige Begehung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Feststellung des Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbedarfs
• Eine Begehung mit dem Verwaltungsbeirat jährlich, sofern nicht Veranlassung zu einer weiteren, außerplanmäßigen Begehung besteht. Budgetierung des Baukostenvolumens für das nächste Wirtschaftsjahr. Einleitung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen. Vorbereitung einer Beschlussfassung bei größeren Instandhaltung- /setzungs- /Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
• Abschluss bzw. Kündigung der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen, die gesetzlich oder gemäß Gemeinschaftsordnung vorgesehen, bzw. beschlossen wurden
• Durchführung einer geordneten Kontenführung (Hausverwaltersoftware DOMUS 4000) und Verwaltung der Gelder. Die Instandhaltungsrücklage wird gesondert als Tages- bzw. Festgeld angelegt, soweit wirksam nichts anderes beschlossen ist
• Erfassung und Verbuchung aller Zahlungsein- und ausgänge
• Wohngeldeinzug
• Einleitung von Hausgeldinkassoprozessen (wegen rückständigem Wohngeld / Abrechnungs- nachzahlungen / Sonderumlagen)
• Ausweis der Kosten gem. §35a Abs.1,2 EStG (haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- bzw. Handwerkerleistungen) in der Jahresabrechnung bzw. durch gesonderte Aufstellung als Anlage zur Jahresabrechnung, soweit hierfür nicht ein Steuerberater auf Kosten der Eigentümergemeinschaft beauftragt werden soll (unter Ausschluss der Haftung des Verwalters für einen bestimmten steuerlichen Vorteil des einzelnen Eigentümers dem Grunde und der Höhe nach)
• Prüfung der Eingangsrechnungen, Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
• Vorbereitung und Begleitung der Belegprüfung durch Eigentümer und/ oder Verwaltungsbeirat
• Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
• Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen mit Wirkung für bzw. gegen alle Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft. Unverzügliche Unterrichtung aller Wohnungseigentümer über die Rechtshängigkeit von Verfahren nach §43 WEG
• Beauftragung von Hilfskräften bzw. Sonderfachleuten (Handwerker, Heizungsabrechnungs- firmen, Architekten, Sachverständige, Steuerberater, Rechtsanwälte) hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums, die im Rahmen der laufenden ordnungsgemäßen Verwaltung oder auf Grund Dringlichkeit notwendig sind, bzw. werden, bzw. nach Beschlussfassung
• Schlüsselverwaltung, Bestellung von Ersatzschlüsseln für die Schließanlage
• Einheitliche und stets aktualisierte Beschriftung der Klingelanlage
• Erledigung aller Formalitäten im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel
• Abwicklung von Versicherungsschäden
• Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen, soweit sie sich auf das gemeinschaftliche Eigentum beziehen
• Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen aufgrund gesonderter Beschlussfassung, sowie Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren von Grundstücks- nachbarn
• Einholung von Kostenvoranschlägen bzw. Wahrnehmung der Interessen der Eigentümer- gemeinschaft als Bauherr bei größeren Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Modernisierungs- maßnahmen, Umbauten, Ausbauten, etc. für die ein Beschluss besteht oder in sonstiger Weise notwendig ist
• Vorbereitung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren sowie Vertretung der Eigentümer und Teilnahme des Verwalters an Gerichtsverhandlungen
• Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen während der üblichen Bürozeiten einmal jährlich
• Verwaltung von Sondereigentum