Mietverwaltung
• Individuelle Betreuung der Immobilie durch feste Ansprechpartner
• Vertretung des Eigentümers gegenüber Mietern, Behörden, Versorgungsträgern, Handwerkern, Hausmeistern und sonstigen Vertragspartnern und
• Führung von Schriftverkehr, Kommunikation, Verhandlungen etc.
• Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich Abnahme und Übergabe der Wohnung bzw. gewerblichen Räumen
• Überwachung des Mieteingangs
• Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
• Verwaltung und Abrechnung von Mietkautionen
• Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
• Durchsetzung von Mieterhöhungen nach den gesetzlichen Bestimmungen
• Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
• Ermittlung und Überwachung der Betriebskosten sowie Ausschöpfung von Einspar- potentialen bei den Betriebskosten und Abrechnung gegenüber den Mietern
• Erteilung von Prozessvollmachten an Rechtsanwälte für Klagen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen nach Absprache mit den Eigentümern
Zahlungsverkehr
• Fristgerechte Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung
Behörden
• Gesamter Geschäftsverkehr mit den Behörden, soweit es die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft
Versicherungen
• Prüfung des Versicherungsbedarfs
• Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen im Einvernehmen mit den Hauseigentümern
• Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
Hilfskräfte
• Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal, etc.)
Geräte und Heizmaterial
• Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände und Versorgungsgüter (z.B. Geräte für Hilfskräfte, Heizmaterial, etc.)
Buchhaltung
• Erfassung aller Zahlungsvorgänge und Sammlung der Originalbelege
• Erstellung monatlicher Abrechnungen, jeweils bis zum 15. des dem Abrechnungszeitraum folgenden Monats
• Finanzverwaltung, Abführung von Überschüssen an die Eigentümer